Anzeige einer Tierhaltung

Hinweise

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

 

Die Erhebung und Verwendung der Daten erfolgt auf der Grundlage des §2a des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der geltenden Fassung. Alle künftigen Änderungen zu Betrieb/Tierhaltung werden unverzüglich dem Veterinäramt mitgeteilt.

 

Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:

  • Sachkundenachweis(e)
  • einfaches Führungszeugnis

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Ihre persönlichen Daten
Antragsteller
Weitere Angaben des Tierhalters
Standort der Tiere
Angaben zu den gehaltenen Tierarten
Angaben zur Rinderhaltung
Angaben zur Schweinehaltung
Angaben zur Schafhaltung
Angaben zur Ziegenhaltung
Angaben zur Equidenhaltung
Angaben zur Geflügelhaltung
Angaben zur Bienenhaltung
Angaben zu anderen Tierhaltungen
Anlagen

Datenschutzhinweise

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot der Stadt Hof erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert. Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Die Stadt Hoff unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

S. Hörl
datenschutz@stadt-hof.de

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Informationen zum Datenschutz gemäß §13 DSGVO

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