Fachbereich 21 - Stadtkasse
Klosterstraße 3 | 95028 Hof
Telefon: 09281 / 815 - 1331
E-Mail: stadtkasse@stadt-hof.de
Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hinweis:
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen.
Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.
Die Erteilung einer UBB kann nur erfolgen, wenn eine steuerliche Veranlagung (durch Sie oder Dritte, z.B. bei Immobilienkauf) bei der Stadt Hof vorliegt.
Firmensitz / Geschäftsadresse
Die Gebühr für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 10,- Euro und wird mit der Erteilung der Bescheinigung in Rechnung gestellt.
Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch
bei Beantragung für fremdes Grundstück
bei Beantragung einer Bescheinigung für die Gewerbesteuer einer anderen steuerpfl. Person
Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt