Fachbereich 21 - Stadtkasse

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Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Hinweis:

 

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen.

Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.

 

Die Erteilung einer UBB kann nur erfolgen, wenn eine steuerliche Veranlagung (durch Sie oder Dritte, z.B. bei Immobilienkauf) bei der Stadt Hof vorliegt.

Angaben zur antragstellenden Person
Angaben zur Firma bzw. Gewerbe

Firmensitz / Geschäftsadresse

Grund der Beantragung
Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 10,- Euro und wird mit der Erteilung der Bescheinigung in Rechnung gestellt.

Benötigte Dokumente

Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch

bei Beantragung für fremdes Grundstück

bei Beantragung einer Bescheinigung für die Gewerbesteuer einer anderen steuerpfl. Person


Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

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