Antrag auf Akteneinsicht in Bauakten

Fachbereich 60 - Dienstleistungszentrum Bau

Karolinenstraße 17 | 95028 Hof

Telefon: 09281 / 815 - 1559

E-Mail: dlz.bau@stadt-hof.de

Hinweise und Informationen

Eigentümervollmacht

Sollten Sie nicht die Eigentümerin/der Eigentümer des Anwesens sein, ist zwingend eine unterzeichnete Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers vorzulegen.

 

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit in der Regel ca. 4 Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages nebst den erforderlichen Unterlagen betragen kann.

 

Datenschutz

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten bitten wir um Beachtung der Datenschutzhinweise.

 

Kosten

Die für die Beschaffung der Bauakten aus dem Archiv und eventuell zu erstellenden Kopien/Scans anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt und der Antragstellerin/dem Antragsteller mitgeteilt.

 

Die Gebühr für die Beschaffung von Akten aus dem Archiv in Höhe von mindestens 10,00€ fällt auch dann an, wenn sich die durch die Antragstellerin/den Antragsteller angefragten Unterlagen nicht in den Bauakten befinden oder der vereinbarte Termin zur Einsichtnahme durch die Antragstellerin/den Antragsteller nicht wahrgenommen wird.

 

Kostenübersicht

Beschaffung von Akten aus dem Archiv

 

DIN A4 (bis 50 Seiten) je Seite

DIN A4 (ab 51 Seiten) je Seite

DIN A3 je Seite

DIN A2 je Seite

DIN A1 je Seite

DIN A0 je Seite

etwaige Versandpauschale

etwaiger Zeitaufwand je Stunde

 

pro Band

Mindestgebühr

 

 

1,00€

10,00€

1,00€

0,15€

2,00€

4,00€

6,00€

12,00€

3,00€

55,00€

Anmeldeverfahren

Melden Sie sich über das Bürgerkonto (BayernID) am Onlineverfahren an. Ihre persönlichen Daten werden automatisch im Formular hinterlegt.

Alternativ können Sie das Formular hier online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden.

Daten des Antragstellers
Rechnungsadresse
Angaben

bekannt sind.

Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich in unseren Behördenräumlichkeiten, Sie erhalten hierzu einen separaten Termin. In begründeten und vereinbarten Ausnahmefällen kann eine reine Übermittlung der erforderlichen, explizit benannten Unterlagen ohne vorhergehenden Termin erfolgen.

Die Übersendung kompletter Akten wird nicht angeboten.

des Anwesens.

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