Fachbereich 60 - Umwelt

Karolinenstraße 17 | 95028 Hof

Telefon: 09281 / 815 - 1198

E-Mail: umwelt@stadt-hof.de

 

Meldebogen Biberschäden

Hinweis

Schäden nach Schadenseintritt unbedingt eigenverantwortlich bestätigen lassen.

1. Angaben zum Antragsteller
2. Ort des Schadens und Zeitpunkt der Schadensfeststellung

Zum Schadensort bitte Feldstückskarte, Luftbild und Fotos beilegen. Wollen Sie mehrere Dateien hochladen bitte mit + die Upload Schaltflächen hinzufügen.

3. Schadensart

Dokumentation des Schadens mit Fotos ist zwingend erforderlich. Wollen Sie mehrere Dateien hochladen bitte mit + die Upload Schaltflächen hinzufügen.

5. Ermittlung der Schadenshöhe

5.1 Flächenschaden

5.2 Weitere Schäden

Sachschaden / Maschinenschaden

Unterminierung- / Uferschaden

Angabe von Wiederherstellungs-, Auffüllkosten. Material und Arbeitsaufwand mit Geräten zu Sätzen des Maschinenrings. Ausführliche Schadensbeschreibung unter Punkt 4.

Sonstige Schäden

Laut Schadensbeschreibung unter Punkt 4. Bitte Nachweise beilegen.

Gesamtschadenshöhe

7. Erklärung zur Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 definiert. Antragsteller, die nicht unter KMU (250 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro) fallen, müssen gemäß Ziffer 72 der „Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar-und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 2020“ in Ihrem Antrag die Situation beschreiben, die ohne Beihilfe bestehen würde (kontrafaktische Fallkonstellation). Aus diesen Unterlagen muss ersichtlich sein, dass die Förderung den beabsichtigten Anreizeffekt hat und ohne die Förderung die Maßnahme nicht oder nicht in diesem Umfang stattfinden könnte.

8. Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. mit offenen Rückforderungsansprüchen

Auf Grund der Deckelung des Fonds werden Entschädigungsanträge bis Jahresende gesammelt und bei Überlastung des Fonds anteilig gekürzt. Die Auszahlung erfolgt dehalb erst circa im Mai des Folgejahres.