Fachbereich 40 - Schulen

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Antrag auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges zur Schulwegbeförderung

Hinweise

Es wird empfohlen, den Antrag zu Beginn des jeweiligen Schuljahres zu stellen, da Sie sonst das Kostenrisiko tragen. Spätester Abgabezeitpunkt: 31.10. für das vorangegangene Schuljahr bei der Stadt Hof - danach ist keine Erstattung mehr möglich (gesetzliche Ausschlussfrist gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 8 SchKfrG).

 

Bitte beachten Sie, dass Sie eine ausgefüllte Bestätigung der Schule benötigen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Die unterschriebene Bestätigung der Schule können Sie einscannen und am Ende dieses Antrages hochladen.

 

Sofern eine Fahrgemeinschaft gebildet wird, ist diesem Antrag auf Anerkennung Pkw eine ausgefüllte Erklärung zur Fahrgemeinschaft beizulegen und bei der Stadt Hof einzureichen. Die unterschriebene Erklärung können Sie einscannen und am Ende dieses Antrages hochladen.

Antrag auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges zur Schulwegbeförderung

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Angaben zum Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugführer
Begründung
Angaben zur Schule
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