Die Abholung von Sperrmüll aus Haushalten erfolgt auf Anforderung maximal zwei Mal pro Jahr. Die Menge je Abfuhr ist auf 20 Teile begrenzt. Haushaltsauflösungen werden nicht über die Sperrmüllabfuhr abgewickelt.
Bei der Anfahrt werden 30,00 EUR in bar erhoben. Der Sperrmüll wird nur dann mitgenommen, wenn Sie am Abfuhrtag selbst anwesend sind oder eine von Ihnen beauftragte Person.
Der Sperrmüll muss am Abholtag so an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden, dass die Anfahrt mit dem LKW an die Lagerstelle sowie eine sichere und reibungslose Verladung gewährleistet ist.
Mitgenommen werden nur Gegenstände, die von zwei Mitarbeitern ohne Hilfsmittel getragen werden können. Bitte zerlegen Sie daher größere, sperrige Gegenstände und stellen Sie den Sperrmüll, soweit möglich, nach den einzelnen Wertstoffarten (z.B. Metalle, Holz, funktionstüchtige Gegenstände usw.) getrennt bereit. Bei Nichtbeachtung bzw. Mengenüberschreitung behält sich die Stadt Hof vor, die Sperrmüllabfuhr nicht oder nur teilweise auszuführen.
Auf öffentlichen Grund darf der Sperrmüll frühestens am Vortag der Abholung so bereitgestellt werden, dass Fußgänger und Verkehr nicht behindert werden.
Sie können die Abholung mithilfe dieses Antrags anfordern - wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie:
Der gewünschte Termin wird erst verbindlich, wenn er vom Bauhof telefonisch oder per E-Mail bestätigt ist. Beim gebuchten Termin handelt es sich um einen Zeitrahmen, indem die Abfuhr durchgeführt wird.
Über die Anmeldung hinausgehende, unangemeldete Gegenstände oder Abfälle, die nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden dürfen, wie z. B. Renovierungsabfälle (Laminat, Türen, Fenster), normaler Hausmüll, Müllsäcke, Wertstoffe, usw. werden nicht mitgenommen und sind unverzüglich vom Bereitstellungsplatz zu entfernen.