Antrag auf Sperrmüllabfuhr

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Abholung von Sperrmüll durch den Bauhof

Die Abholung von Sperrmüll aus Haushalten erfolgt auf Anforderung maximal zwei Mal pro Jahr. Die Menge je Abfuhr ist auf 20 Teile begrenzt. Haushaltsauflösungen werden nicht über die Sperrmüllabfuhr abgewickelt.

 

Bei der Anfahrt werden 30,00 EUR in bar erhoben. Der Sperrmüll wird nur dann mitgenommen, wenn Sie am Abfuhrtag selbst anwesend sind oder eine von Ihnen beauftragte Person.

 

Der Sperrmüll muss am Abholtag so an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden, dass die Anfahrt mit dem LKW an die Lagerstelle sowie eine sichere und reibungslose Verladung gewährleistet ist.

 

Mitgenommen werden nur Gegenstände, die von zwei Mitarbeitern ohne Hilfsmittel getragen werden können. Bitte zerlegen Sie daher größere, sperrige Gegenstände und stellen Sie den Sperrmüll, soweit möglich, nach den einzelnen Wertstoffarten (z.B. Metalle, Holz, funktionstüchtige Gegenstände usw.) getrennt bereit. Bei Nichtbeachtung bzw. Mengenüberschreitung behält sich die Stadt Hof vor, die Sperrmüllabfuhr nicht oder nur teilweise auszuführen.

 

Auf öffentlichen Grund darf der Sperrmüll frühestens am Vortag der Abholung so bereitgestellt werden, dass Fußgänger und Verkehr nicht behindert werden.

 

Sie können die Abholung mithilfe dieses Antrags anfordern - wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

 

Bitte beachten Sie:

 

Der gewünschte Termin wird erst verbindlich, wenn er vom Bauhof telefonisch oder per E-Mail bestätigt ist. Beim gebuchten Termin handelt es sich um einen Zeitrahmen, indem die Abfuhr durchgeführt wird.

 

Über die Anmeldung hinausgehende, unangemeldete Gegenstände oder Abfälle, die nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden dürfen, wie z. B. Renovierungsabfälle (Laminat, Türen, Fenster), normaler Hausmüll, Müllsäcke, Wertstoffe, usw. werden nicht mitgenommen und sind unverzüglich vom Bereitstellungsplatz zu entfernen.

Anmeldeverfahren

Melden Sie sich über das Bürgerkonto (BayernID) am Onlineverfahren an. Ihre persönlichen Daten werden automatisch im Formular hinterlegt.

Alternativ können Sie das Formular hier online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden.

Persönliche Daten

Zulässig: 95028, 95030, 95032

Zulässig: 95028, 95030, 95032

Terminauswahl

Der gewünschte Termin wird erst verbindlich, wenn er vom Bauhof telefonisch oder per E-Mail bestätigt ist. Beim gebuchten Termin handelt es sich um einen Zeitrahmen, indem die Abfuhr durchgeführt wird.

Abfallarten

Datenschutzrechtliche Zustimmung

Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Beauftragung von Dienstleistungen des städtischen Bauhofs

 

Für die Beauftragung einer Dienstleistung des städtischen Bauhofs (Grünschnittabholung oder Sperrmüllabfuhr) auf der Homepage der Stadt Hof (www.hof.de) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Ohne die Angabe der benötigten Daten ist eine Online-Beauftragung nicht möglich.

 

Umfang der Daten
Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben und gespeichert:

  • Anrede, Titel, Name bzw. Firma und ggf. Vorname
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Ggf. abweichende Abholadresse
  • Abfallart und -menge

Von diesen Daten sind der Name, die Anschrift, die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer zwingend für die Bearbeitung der Beauftragung und die Kommunikation mit dem Auftraggeber z.B. zur Terminbestätigung erforderlich.

 

Einsichtnahme, Löschung, Widerrufsrecht
Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hof um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hof die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Hof durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Hof so lange gespeichert, wie dies zur Auftragsabwicklung unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der kommunalen Haushaltsverordnung erforderlich ist.

 

Sonstige Hinweise
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Ergänzende Hinweise finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

Durch Anhaken der untenstehenden Checkboxen stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im oben angegebenen Umfang zu. Sofern Sie nicht zustimmen ist eine Online-Beauftragung von Bauhof-Dienstleistungen nicht möglich.

Städtischer Baubetriebshof | Leimitzer Str. 92a | 95028 Hof

Tel: +49 (0)9281 815-1721 | Fax: +49 (0)9131 815-1199 | E-Mail: bauhof@stadt-hof.de | Webseite: www.hof.de

 

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