Anmeldung zum Volksfestumzug 2026

Hinweise und Infos
Antragsteller
Anmeldung
Abschluss

Hinweise und Infos

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Volksfest findet heuer vom 24. Juli - 02. August 2026 statt. Der Festzug startet am 24. Juli 2026 um 17:00 Uhr am Rathaus.

 

Sie können Ihren Verein oder Ihre Gruppe hier bis zum 15.06.2026 anmelden.

 

Bitte beachten Sie vorab Folgendes:

  • Bitte füllen Sie die Anmeldung so vollständig wie möglich aus; ein Zwischenspeichern ist nicht möglich;
  • Ein gut gewähltes Motto oder die Angabe attraktiver Besonderheiten in Ihrer Anmeldung machen es uns leichter, den Zug abwechslungsreich zu gestalten und die Medien auf entsprechende Beiträge hinzuweisen 
  • Fahrzeuge/Gespanne über 7,49 t werden nicht zum Festzug zugelassen
  • Lücken im Festzug sind zu vermeiden
  • Showeinlagen sind ausschließlich in der Vorwärtsbewegung gewünscht und so zu gestalten, dass keine gefährlichen Situationen für Personen im Zug oder am Straßenrand entstehen 
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Fahrzeugführer*innen und Fahrzeug-Begleitpersonen nicht alkoholisiert sind
  • Eigentlich selbstverständlich: Pyrotechnik, übermäßige Lautstärke und mit Sondersignal zu verwechselnde Töne sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet
  • Alle relevanten Unterlagen erhalten Sie ca. 1 Woche vor dem Umzug per Post an die unter „Kontaktdaten des Ansprechpartners“ angegebene Adresse

Angaben zum Verein:

Kontaktdaten des Ansprechpartners:

Kontaktperson während des Umzugs:

Beteiligung

Art der Beteiligung

(mehrere Optionen auswählbar)

Angaben zu Fahrzeugen, etc.

Es kann mit maximal vier Fahrzeugen teilgenommen werden.

Fahrzeug 1

Das Kennzeichen kann nachgemeldet werden

Fahrzeug 2

Das Kennzeichen kann nachgemeldet werden

Fahrzeug 3

Das Kennzeichen kann nachgemeldet werden

Fahrzeug 4

Das Kennzeichen kann nachgemeldet werden

Angaben zu Tieren
Anmerkungen
Hinweise

Bitte beachten Sie besonders: Um zu verhindern, dass z.B. Kinder dadurch in Gefahr geraten, weil sie aus Fahrzeugen geworfene Süßigkeiten aufheben wollen, müssen auf beiden Seiten neben allen Fahrzeugen mittels Warnweste kenntlich gemachte Personen zur Absicherung mitlaufen. Bei Gespannen (z.B.: Traktor mit Anhänger) sind je Seite mind. zwei Personen notwendig. Die Personen müssen mind. 16 Jahre alt sein und es gilt selbstverständlich Alkoholverbot für Fahrer und Begleitpersonen der Fahrzeuge bzw. Gespanne.

Änderungen in der Personen- oder Fahrzeugzahl bitte sofort mitteilen. Dies gilt auch, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist und eine Anmeldung bereits erfolgte!

Stadt Hof - Fachbereich Kultur - Freiheitshalle

Kulmbacher Str. 4

95030 Hof

kultur@stadt-hof.de

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