Antrag auf Aufhebung oder Verlängerung der Sperrzeit

Datenschutzerklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. 

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

DSGVO

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Betrieb / Objekt
Antragsteller / Betreiber

einmalige Veranstaltung

Die Gebühr für eine einmalige Genehmigung beträgt 30,00€. Zur Zahlung dieser Gebühr werden sie nach Antragsgenehmigung aufgefordert.

regelmäßige Veranstaltung

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung des Antrags nur nach Rücksprache durch den zuständigen Fachbereich erfolgen kann.

befristete Veranstaltung

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung des Antrags nur nach Rücksprache durch den zuständigen Fachbereich erfolgen kann.

Hinweis

Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse ermöglicht werden (§ 8 BayGastV)

Stadt Hof

Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Klosterstraße 3 | 95028 Hof

Telefon: 09281 / 815 - 1430

E-Mail: oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de

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