Fachbereich 33 - Bürgeramt
Karolinenstraße 40 | 95028 Hof
Telefon: 09281 / 815 - 1455
E-Mail: buergeramt@stadt-hof.de
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel gemäß §45 Abs. 1b Nr. 2a StVO
Anmerkung Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erstbeantragung eines Bewohnerparkausweises sowie bei einem Fahrzeugwechsel zusätzlich eine Haltererklärung benötigen falls Sie nicht der Fahrzeughalter selbst sind.
Es kann nur ein Bewohnerparkausweis für ein bestimmtes Gebiet ausgestellt werden.
Beantragte Bewohnerparkregelung:
Bitte wählen Sie nur ein Gebiet aus (der Bewohner-Parkausweis kann nur für ein Gebiet erteilt werden).
Parkberechtigt sind Bewohner folgender Straßen:
Hinweis
Der alte Bewohnerparkausweis ist im Original per Post mit einzuschicken oder ein entsprechender Nachweis der Ungültigmachung ist mit hochzuladen. Erfolgt dies nicht, kann kein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Bewohnerparkausweises möglich ist.
Anmeldeverfahren
Anmeldung mit Bayern-ID
Anmeldung ohne Bayern-ID
Ihre persönlichen Daten
Es wird für die Beantragung des Bewohnerparkausweises zusätzlich die Haltererklärung benötigt. Der/Die Halter/-in bestätigt mit Unterschrift, dass das Fahrzeug dem/der Antragsteller/-in zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.
Bitte wählen Sie die gewünschte Gültigkeitsdauer: